Support

Bedingungen für Invitee-Projects

Auf der Plattform werden zusätzlich zu den ‘Contests’, Projekte veranstaltet, zu denen nur ein ausgewählter Nutzerkreis eingeladen wird. Innerhalb dieser Projekte, im Folgenden ‘Invitee-Projects’, arbeiten Nutzer zu einer garantierten Vergütung an Aufgabenstellungen für ausschreibende Unternehmen.
Betreiber eines ‘Invitee-Projects’, das Gegenstand dieser Bedingungen ist, ist die jovoto GmbH, Prinzessinnenstrassse 20, 10969 Berlin (im Folgenden jovoto).
Die nachfolgenden Bedingungen für Invitee-Projects enthalten die grundlegenden Regeln für Teilnahme an dem Invitee-Project und für alle diesbezüglichen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Teilnehmer an dem Invitee-Project und jovoto. Sie gelten ausschließlich.
Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten. Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform jovoto.com, die hier abgerufen werden können.

Invitee-Projects

Der Nutzer stimmt zu, dass er mit dem Einstellen einer Idee in einem Invitee-Project zugleich einen Lizenzvertrag an Dritte abschließt.
Für jedes Invitee-Project gibt jovoto, gegebenenfalls im Auftrag des das Invitee-Project ausschreibende Unternehmens, bestimmte Regeln vor (im Folgenden „Briefing“). Das Briefing legt die Rahmen- und Teilnahmebedingungen für das Invitee-Project fest (z.B. Thema, Beginn und Ende des Invitee-Projects, zu gewinnende Preise etc.). Verstößt der Nutzer gegen das Briefing, kann er von jovoto nach eigenem Ermessen von dem Invitee-Project sowie auch der Plattform selbst ausgeschlossen werden.
An Invitee-Projects können nur eingeladene Nutzer teilnehmen. Alle Invitee-Projects und die innerhalb dieser eingereichten Ideen sind nur für die zum jeweiligen Projekt eingeladenen Nutzer sichtbar und zugänglich. Jeder Nutzer kann mit mehreren Ideen an dem Invitee-Project teilnehmen, es sei denn, jovoto begrenzt im Briefing die Anzahl der vom Nutzer unterbreitbaren Ideen.
Eine Idee, die in unterschiedlichen Versionen ausgearbeitet wurde, gilt als nur eine Idee.

Zugangsbeschränkte Contests

Bei Zugangsbeschränkten Contests ist es nicht gestattet das Briefing, Teile des Briefings oder jegliche Informationen aus dem Briefing an Dritte weiterzugeben oder ausserhalb des Contests zu nutzen. Für ausgewählte Projekte und Contests kann jovoto von den Nutzern die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung als Voraussetzung zur Teilnahme verlangen.

Ideen an Dritte veräußern

Mit der Einreichung einer Idee in einem Invitee-Project räumt der Nutzer dem Kunden sämtliche urheber-, geschmacksmuster- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Idee (im Folgenden die ‘Werke’) und allen in dieser enthaltenen Werken als ausschließliche, übertragbare, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte zur vollständigen Auswertung der Idee durch den Kunden ein. Diese Rechteinräumung umfasst die Idee des Nutzers insgesamt, sowie jedes einzelne Werk, das Teil der Idee ist, für sich. Der Kunde wird damit zur umfassenden und, vorbehaltlich etwaiger zuvor eingeräumter Open Content Lizenzen, ausschließlichen Nutzung und Auswertung der Idee in die Lage versetzt.
Insbesondere räumt der Nutzer dem Kunden das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Idee und die enthaltenen Werke, gleich ob gegen Entgelt oder ohne, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, zu vermieten, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden (Kabelweitersendung), durch Bild- oder Tonträger wiederzugeben, bereits erfolgte Funksendungen oder auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhender Wiedergaben durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, anderweitig in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten und umzugestalten sowie solche Bearbeitungen und Umgestaltungen zu veröffentlichen und zu verwerten. Diese vorstehend aufgeführten Rechte umfassen insbesondere die Rechte, die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher materieller und/oder immaterieller digitaler oder analoger Form zu vervielfältigen, z.B. durch Reprographie oder Übertragung auf analoge Träger (z.B. Bücher, Aufkleber, Ausdrucke, Bilder, Bildbände, Bücher, Comics, Flugblätter, Flyer, Photographien, Photokopien, photomechanische Verfahren, Poster, Zeitschriften, Zeitungen), durch Digitalisierung, oder jede andere Form von digitaler Speicherung und auf jeder bekannten Art von Daten-, Bild- und/oder Bild-/Tonträgern, wie z.B. Disketten, DVD, DVD-R, DVD-RW, DVD-RAM, HD DVD, Blue-ray Disc, CD-ROM, CD-R, CD-RW, CD-Audio, Super Audio CD, Audio-Kassetten, Schallplatten, MMC, SD, MS, MS Pro, Flash Card, Smart Card, Secure Digital Card, Memory Stick, Mini-Disc, DAT, Festplatten, Servern, Proxy-Servern, und/oder durch die Übertragung im Internet oder anderen Datennetzen sowie bei Sendungen, oder in Datenbanksystemen vorübergehend und/oder dauerhaft zu speichern;
Das Recht, die die Idee und die enthaltenen Werke auf jede bekannte Art und Weise und auf allen materiellen analogen und digitalen Trägermedien eigenständig oder in Verbindung mit anderen Werken zu verbreiten und in Verkehr zu bringen und/oder Dritten anzubieten, insbesondere auch zu vermieten und zu verleihen, ganz gleich auf welchem Vertriebsweg und in welcher Verkörperungsform, insbesondere durch Verbreitung der Idee und der darin enthaltenen Werke auf den oben genannten digitalen oder analogen Trägern über den Groß-, Zwischen- oder Einzelhandel, den Versandweg, ganz gleich, ob im Wege des Fernabsatzes oder elektronischen Geschäftsverkehrs oder durch kostenlose Weitergabe oder kostenlosen Weiterversand;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke Dritten auf jede bekannte technische Art und Weise zu übertragen und öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Idee und die enthaltenen Werke in digitaler Form in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sodann von dort durch Dritten ‘on demand’ über drahtgebundene oder drahtlose Mittel als digitales Signal abgerufen und/oder an diese übermittelt werden können mit der Folge, dass die gespeicherten Daten in das Empfangsgerät des Dritten überspielt werden, wo sie entweder nach einer Speicherung, einer Zwischenspeicherung oder unmittelbar dekodiert, also wieder in Texte, Bilder und/oder Töne umgesetzt und sichtbar bzw. hörbar gemacht werden können. Die Idee und die in ihr enthaltenen Werke können dem Dritten auch dergestalt zur Verfügung gestellt werden, dass dieser die Idee und die in ihr enthaltenen Werke und/oder Teile hiervon nach Übermittlung in sein Empfangsgerät speichern und wiederholt aufrufen kann. Interaktive Nutzungen im Wege des On-Demand (auf Abruf) zeichnen sich dabei dadurch aus, dass die in digitaler Form gespeicherten Ideen Mitgliedern der Öffentlichkeit, die an dem Ort, an dem die Zugänglichmachung ihren Ursprung nimmt, nicht anwesend sind, in der Weise zugänglich gemacht werden, dass sie darauf Zugriff haben und die Übertragung zeitlich und örtlich individuell anfordern können, selbst wenn die Übertragung der Werke an den Dritten zu einem späteren als dem angeforderten Zeitpunkt erfolgt. Das Online-Nutzungsrecht besteht unabhängig von der von dem Kunden oder dessen Lizenznehmern für die Verwendung des geschützten Materials gewählten Übertragungsform und erfasst z.B. interaktive oder nicht-interaktive Online-Systeme, elektronische Datenbanken, Internet, World Wide Web, IRC oder News, Filesharing oder Application Service Providing;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke an Dritte zu senden oder weiterzusenden, gleichgültig in welcher ‘ analoger oder digitaler ‘ Form, sei es über Datennetze im Wege von Abonnement- oder Abruf-Diensten (z.B. per Streaming, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, Podcasting, Webcasting, Simulcasting, IPTV, Mobile-TV, Push-Dienste (z.B. per RSS-Feed, XML-Schnittstelle etc.), Pull-Dienste aller Art) oder über herkömmliche Übertragungswege wie durch öffentliche oder nichtöffentliche Sendung, Weitersendung und Wiederholungssendung durch Funk, Fernsehen und vergleichbare Kommunikations- und Rezeptionssysteme, elektromagnetische Wellen, elektronische Vorrichtungen, Draht, Kabel, Satelliten, Antennenanlagen, digitale Übertragungswege oder andere technische Einrichtungen, sei es über eigene Übertragungswege, sei es durch öffentliche oder nicht öffentliche Sendeunternehmen;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeder gewünschten Form zu einem Zeitpunkt eigener Wahl erstzuveröffentlichen, gleich ob auf jeglicher Art von materiellen Trägern oder in immaterieller Form (etwa im Internet), gleich ob eigenständig oder in Kombination mit anderen Inhalten, z.B. als Sammel- oder Multimediawerk oder innerhalb einer Enzyklopädie;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher Form und auf jede Art und Weise zu ändern, zu bearbeiten, zu kombinieren und anzuordnen, insbesondere durch Korrekturen und Übersetzung in jede andere Sprache, durch Erweiterung, Umwandlung, Ergänzung, Anpassung, Vervollständigung, durch Einstellung in Datenbanken oder durch Erstellung von Sammelwerken, durch Austausch von Bildern und Figuren, durch Veränderung der Charaktere von Figuren, oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, und die Bearbeitungen und Umgestaltungen auf jede der in den vorstehenden Regelungen bezeichneten Weisen zu veröffentlichen und zu verwerten sowie veröffentlichen und verwerten zu lassen.
Hat der Nutzer ein Computerprogramm geschaffen, so gilt in Ergänzung der vorstehenden Regelungen und über die vorstehenden Regelungen hinaus, dass ausschließlich der Kunde zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die vorstehend benannten Nutzungsrechte nach eigener Entscheidung und ohne gesonderte Erlaubnis des Nutzers oder sonstiger Personen an Dritte zu übertragen oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen, gleich, ob in der ursprünglichen oder in bearbeiteter Form. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Umfang der mit dem jeweiligen Dritten vereinbarten Lizenzbestimmungen, also gleich, ob durch Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts oder Vergabe von einzelnen oder mehreren vollumfänglichen oder inhaltlich und/oder zeitlich und/oder räumlich beschränkten einfachen Nutzungsrechten.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass die Idee und die enthaltenen Werke mit geschütztem Material Dritter verbunden worden sind. Entstand durch die Vereinigung der Werke mit anderem geschützten Material ein in Miturheberschaft geschaffenes gemeinsames Werk, willigt der Nutzer schon jetzt in die Verwertung auch des Gesamtwerkes in dem in den vorstehenden Regelungen bestimmten Umfang ein.
Die einfachen Nutzungsrechte, die der Nutzer eventuell durch Wahl der jeweiligen Open Content-Lizenzbestimmungen für seine eingestellten Ideen an Dritte eingeräumt hat, sind durch die Ausschließlichkeit der Nutzungsrechteeinräumung nach dieser Klausel nicht betroffen. Sie gelten weiter. Die Idee bleibt zudem auch nach Ihrer Veräußerung an den Kunden auf der Plattform sichtbar.
Die Annahmeerklärung des Kunden (vgl. unten) umfasst auch die Annahmeerklärung hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsrechte. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem von dem Kunden nach dem Preissystem zu zahlenden Entgelt enthalten.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kunden zustande. jovoto nimmt lediglich die Position eines Vermittlers ein, indem die technische Plattform zur Verfügung gestellt wird.
jovoto verpflichtet sich, dem Nutzer über die Identität des Kunden und dessen Kontaktdaten mitzuteilen. Der Nutzer ist, sofern er diese Daten nicht bereits in seinem Nutzerprofil angegeben hat, verpflichtet, jovoto seinen vollständigen bürgerlichen Namen, seine Anschrift, sowie seine Kontoverbindung mitzuteilen. jovoto ist berechtigt, die von dem Nutzer angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere darf jovoto von dem Nutzer die Übersendung von Kopien amtlicher Dokumente (z.B. des Personalausweises), sowie weiterer steuerrechtlicher Dokumente, die zum Erhalt eines Lizenzgebühr notwendig sind, verlangen.
Der Nutzer ist verpflichtet, weitere Leistungen gegenüber dem Kunden selbst ordnungsgemäß abzurechnen.

Gewährleistung des Nutzers für seine Ideen

Der Nutzer gewährleistet gegenüber jovoto, dass er zur Übertragung der Rechte in dem durch die Regelungen dieser Bedingungen bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist.
Der Nutzer gewährleistet weiterhin, keine Inhalte, insbesondere keine Ideen und keine Arbeitsproben, einzustellen oder anzubieten, die in Rechte Dritter eingreifen oder deren Inhalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen unzulässig ist. Der Nutzer hat zu prüfen, ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Anhaltspunkte bestehen insbesondere dann, wenn
urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht vom Nutzer selbst hergestellt wurden, wie z. B. Grafiken, Videos, Fotos oder Texte, verwendet (auch bearbeitet und verfremdet, es sei denn, die Vorlage ist nicht mehr zu identifizieren) werden;
die Ideen urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Darbietungen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen, Zirkusdarbietungen etc. oder Teile von solchen enthalten oder sonstige leistungsschutzrechtlich geschützte Leistungen wie beispielsweise Fernsehsendungen (einschl. An- und Abmoderationen) übernehmen;
Dritte derart an der Produktion der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, zum Beispiel für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Kamera etc, es sei denn, die betreffenden Personen haben in die Verwertung der mit ihrer Mitwirkung entstandenen Idee auf der Plattform zugestimmt;
die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Nutzer vor;
dritte Personen in Fotografien und Videos dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild/das Video nicht in den Hintergrund treten, es sei denn, dem Nutzer liegt eine ausdrückliche Einwilligung in den Vorgang und die Verwertung des Ergebnisses auf der Plattform vor.
Der Nutzer gewährleistet zudem, dass er nicht durch einen Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarungen daran gehindert ist, die betreffende Idee einzustellen und mit ihr an einem Invitee-Project teilzunehmen.

Verstöße gegen die Invitee-Project-Bedingungen

jovoto behält sich vor, den Nutzer nach Verstößen gegen diese Invitee-Project-Bedingungen zu verwarnen und/oder sein Nutzerkonto zeitweilig oder permanent zu sperren um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden.

Laufzeit und Beendigung der Invitee-Project-Bedingungen

Die Invitee-Project-Bedingungen gelten auch über die Dauer des Invitee-Projects hinaus. Eine sofortige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jovoto und dem Nutzer jedoch vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch jovoto ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Invitee-Project-Bedingungen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten, gegen die Voting-Grundsätze, bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten oder bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung für Invitee-Projects, möglich.

Datenschutz

Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit finden sich in der Datenschutzerklärung.

Vertraulichkeitsvereinbarung für Invitee-Projects

Alle im Invitee-Project eingestellten Inhalte und Ergebnisse unterliegen der Geheimhaltung. Es gilt die Vertraulichkeitsvereinbarung für Invitee-Projekte.

Schlussbestimmungen

Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Nutzungsverhältnis zwischen jovoto und dem Nutzer ergeben, Berlin.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen jovoto und dem Nutzer, sowie auf diese Invitee-Project-Bedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.