Nutzungsbedingungen für Projects
Auf der Plattform werden regelmäßig Wettbewerbe veranstaltet, bei denen die teilnehmenden Nutzer Geld- und Sachpreise gewinnen können, die entweder von dritten Unternehmen oder von jovoto ausgeschrieben werden (im Folgenden ‘Projects’).Betreiber des Projects, der Gegenstand dieser Bedingungen ist, ist die Jovoto GmbH, Prinzessinnenstrassse 20, 10969 Berlin (im Folgenden jovoto).
Die nachfolgenden Projectbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für Teilnahme an dem Project und für alle diesbezüglichen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Teilnehmer an dem Project und jovoto. Sie gelten ausschließlich.
Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten. Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Jovoto GmbH, die hier abgerufen werden können.
Projects
Der Nutzer ist darüber informiert, dass er mit dem Einstellen einer Idee in einen Project zugleich ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags an Dritte abgibt. Näheres ergibt sich aus dem Kapitel „Ideen an Dritte veräußern“.
Für jedes Project gibt jovoto, gegebenenfalls im Auftrag des das Project ausschreibenden Unternehmens, bestimmte Regeln vor (im Folgenden ‘Briefing’). Das Briefing legt die Rahmen- und Teilnahmebedingungen für das Project fest (z.B. Thema, Beginn und Ende des Projects, zu gewinnende Preise etc.). Verstößt der Nutzer gegen das Briefing kann er von jovoto nach eigenem Ermessen von dem Project sowie auch der Plattform selbst ausgeschlossen werden.
Jeder Nutzer kann mit einer oder auch mehreren Ideen an dem Project teilnehmen, es sei denn, jovoto begrenzt im Briefing die Anzahl der vom Nutzer unterbreitbaren Ideen.
Eine Idee, die in unterschiedlichen Versionen ausgearbeitet wurde, gilt als nur eine Idee.
Zugangsbeschänkte Projects
Bei zugangsbeschränkten Projects (‘Private Projects) ist es nicht gestattet das Briefing, Teile des Briefings oder jegliche weiteren Informationen, die im Briefing bereitgestellt werden an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Projects zu nutzen. Für ausgewählte Projects kann jovoto von den Nutzern die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (auch ‘NDA’, Non Disclosure Agreement, genannt) als Voraussetzung zur Teilnahme verlangen.
Ideen an Dritte veräußern
Wenn der Nutzer mit einer Idee an einem Project teilnimmt, macht er damit zugleich ein Angebot auf entgeltliche Veräußerung der betreffenden Idee an noch unbestimmte Dritte. Die auf diese Weise erklärten Angebote des Nutzers zur Veräußerung seiner Ideen unterliegen einem von jovoto vorgegebenen Preissystem, das auf der Plattform jederzeit frei einsehbar ist.
jovoto möchte damit nicht zuletzt im Interesse des Nutzers eine einfach strukturierte Möglichkeit bieten, den Nutzer und die potentiellen Kunden für seine Leistungen zusammenzubringen. Das Preissystem ist zu diesem Zweck in verschiedene Kategorien unterteilt, die sich an den verschiedenen Ideentypen orientieren.
Der Nutzer verpflichtet sich daher, eine von ihm eingestellte Idee zu dem Preis bzw. innerhalb der Preisspanne der entsprechenden Kategorie des Preissystems zu veräußern. Wenn sich ein Interessent für eine bestimmte Idee mit jovoto in Verbindung setzt und die betreffende Idee erwerben möchte, wird das Angebot des Nutzers von dem Interessenten (im Folgenden ‘Kunde’) zu den Bedingungen des hier [LINK] abrufbaren und nachfolgend aufgeführten Lizenzvertrags angenommen.
jovoto ist zu diesem Zweck von dem Nutzer bevollmächtigt, die Annahmeerklärung des Kunden zu empfangen. Mit Eingang der Annahmerklärung des Kunden bei jovoto ist der Vertrag über den Erwerb der Idee zwischen Nutzer und Kunde zustande gekommen.
Das Angebot zur Veräußerung der Idee beinhaltet das Angebot zur Einräumung von Nutzungsrechten an urheber-, geschmacksmuster- und leistungsschutzrechtlich geschützten Werken (im Folgenden die ‘Werke’), wenn und soweit solche Werke Bestandteil der Idee sind, im nachfolgend bezeichneten Umfang:
- Der Kunde soll, wenn er die Idee erwirbt, zur umfassenden und, vorbehaltlich etwaiger zuvor eingeräumter Open Content Lizenzen, ausschließlichen Nutzung und Auswertung der Idee in die Lage versetzt werden.
- Der Nutzer räumt dem Kunden daher sämtliche urheber-, geschmacksmuster- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Idee und allen in dieser enthaltenen Werken als ausschließliche, übertragbare, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte zur vollständigen Auswertung der Idee durch den Kunden ein. Diese Rechteinräumung umfasst die Idee des Nutzers insgesamt, sowie jedes einzelne Werk, das Teil der Idee ist, für sich.
Insbesondere räumt der Nutzer dem Kunden das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Idee und die enthaltenen Werke, gleich ob gegen Entgelt oder ohne, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, zu vermieten, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden (Kabelweitersendung), durch Bild- oder Tonträger wiederzugeben, bereits erfolgte Funksendungen oder auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhender Wiedergaben durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, anderweitig in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten und umzugestalten sowie solche Bearbeitungen und Umgestaltungen zu veröffentlichen und zu verwerten.
Diese vorstehend aufgeführten Rechte umfassen insbesondere
- die Rechte, die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher materieller und/oder immaterieller digitaler oder analoger Form zu vervielfältigen, z.B. durch Reprographie oder Übertragung auf analoge Träger (z.B. Bücher, Aufkleber, Ausdrucke, Bilder, Bildbände, Bücher, Comics, Flugblätter, Flyer, Photographien, Photokopien, photomechanische Verfahren, Poster, Zeitschriften, Zeitungen), durch Digitalisierung, oder jede andere Form von digitaler Speicherung und auf jeder bekannten Art von Daten-, Bild- und/oder Bild-/Tonträgern, wie z.B. Disketten, DVD, DVD-R, DVD-RW, DVD-RAM, HD DVD, Blue-ray Disc, CD-ROM, CD-R, CD-RW, CD-Audio, Super Audio CD, Audio-Kassetten, Schallplatten, MMC, SD, MS, MS Pro, Flash Card, Smart Card, Secure Digital Card, Memory Stick, Mini-Disc, DAT, Festplatten, Servern, Proxy-Servern, und/oder durch die Übertragung im Internet oder anderen Datennetzen sowie bei Sendungen, oder in Datenbanksystemen vorübergehend und/oder dauerhaft zu speichern;
- das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke auf jede bekannte Art und Weise und auf allen materiellen analogen und digitalen Trägermedien eigenständig oder in Verbindung mit anderen Werken zu verbreiten und in Verkehr zu bringen und/oder Dritten anzubieten, insbesondere auch zu vermieten und zu verleihen, ganz gleich auf welchem Vertriebsweg und in welcher Verkörperungsform, insbesondere durch Verbreitung der Idee und der darin enthaltenen Werke auf den oben genannten digitalen oder analogen Trägern über den Groß-, Zwischen- oder Einzelhandel, den Versandweg, ganz gleich, ob im Wege des Fernabsatzes oder elektronischen Geschäftsverkehrs oder durch kostenlose Weitergabe oder kostenlosen Weiterversand;
- das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke Dritten auf jede bekannte technische Art und Weise zu übertragen und öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Idee und die enthaltenen Werke in digitaler Form in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sodann von dort durch Dritten ‘on demand’ über drahtgebundene oder drahtlose Mittel als digitales Signal abgerufen und/oder an diese übermittelt werden können mit der Folge, dass die gespeicherten Daten in das Empfangsgerät des Dritten überspielt werden, wo sie entweder nach einer Speicherung, einer Zwischenspeicherung oder unmittelbar dekodiert, also wieder in Texte, Bilder und/oder Töne umgesetzt und sichtbar bzw. hörbar gemacht werden können. Die Idee und die in ihr enthaltenen Werke können dem Dritten auch dergestalt zur Verfügung gestellt werden, dass dieser die Idee und die in ihr enthaltenen Werke und/oder Teile hiervon nach Übermittlung in sein Empfangsgerät speichern und wiederholt aufrufen kann. Interaktive Nutzungen im Wege des On-Demand (auf Abruf) zeichnen sich dabei dadurch aus, dass die in digitaler Form gespeicherten Ideen Mitgliedern der Öffentlichkeit, die an dem Ort, an dem die Zugänglichmachung ihren Ursprung nimmt, nicht anwesend sind, in der Weise zugänglich gemacht werden, dass sie darauf Zugriff haben und die Übertragung zeitlich und örtlich individuell anfordern können, selbst wenn die Übertragung der Werke an den Dritten zu einem späteren als dem angeforderten Zeitpunkt erfolgt. Das Online-Nutzungsrecht besteht unabhängig von der von dem Kunden oder dessen Lizenznehmern für die Verwendung des geschützten Materials gewählten Übertragungsform und erfasst z.B. interaktive oder nicht-interaktive Online-Systeme, elektronische Datenbanken, Internet, World Wide Web, IRC oder News, Filesharing oder Application Service Providing;
- das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke an Dritte zu senden oder weiterzusenden, gleichgültig in welcher ‘ analoger oder digitaler ‘ Form, sei es über Datennetze im Wege von Abonnement- oder Abruf-Diensten (z.B. per Streaming, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, Podcasting, Webcasting, Simulcasting, IPTV, Mobile-TV, Push-Dienste (z.B. per RSS-Feed, XML-Schnittstelle etc.), Pull-Dienste aller Art) oder über herkömmliche Übertragungswege wie durch öffentliche oder nichtöffentliche Sendung, Weitersendung und Wiederholungssendung durch Funk, Fernsehen und vergleichbare Kommunikations- und Rezeptionssysteme, elektromagnetische Wellen, elektronische Vorrichtungen, Draht, Kabel, Satelliten, Antennenanlagen, digitale Übertragungswege oder andere technische Einrichtungen, sei es über eigene Übertragungswege, sei es durch öffentliche oder nicht öffentliche Sendeunternehmen;
- das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeder gewünschten Form zu einem Zeitpunkt eigener Wahl erstzuveröffentlichen, gleich ob auf jeglicher Art von materiellen Trägern oder in immaterieller Form (etwa im Internet), gleich ob eigenständig oder in Kombination mit anderen Inhalten, z.B. als Sammel- oder Multimediawerk oder innerhalb einer Enzyklopädie;
- das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher Form und auf jede Art und Weise zu ändern, zu bearbeiten, zu kombinieren und anzuordnen, insbesondere durch Korrekturen und Übersetzung in jede andere Sprache, durch Erweiterung, Umwandlung, Ergänzung, Anpassung, Vervollständigung, durch Einstellung in Datenbanken oder durch Erstellung von Sammelwerken, durch Austausch von Bildern und Figuren, durch Veränderung der Charaktere von Figuren, oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, und die Bearbeitungen und Umgestaltungen auf jede der in den vorstehenden Regelungen bezeichneten Weisen zu veröffentlichen und zu verwerten sowie veröffentlichen und verwerten zu lassen.
Hat der Nutzer ein Computerprogramm geschaffen, so gilt in Ergänzung der vorstehenden Regelungen und über die vorstehenden Regelungen hinaus, dass ausschließlich der Kunde zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die vorstehend benannten Nutzungsrechte nach eigener Entscheidung und ohne gesonderte Erlaubnis des Nutzers oder sonstiger Personen an Dritte zu übertragen oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen, gleich, ob in der ursprünglichen oder in bearbeiteter Form. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Umfang der mit dem jeweiligen Dritten vereinbarten Lizenzbestimmungen, also gleich, ob durch Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts oder Vergabe von einzelnen oder mehreren vollumfänglichen oder inhaltlich und/oder zeitlich und/oder räumlich beschränkten einfachen Nutzungsrechten.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass die Idee und die enthaltenen Werke mit geschütztem Material Dritter verbunden worden sind. Entstand durch die Vereinigung der Werke mit anderem geschützten Material ein in Miturheberschaft geschaffenes gemeinsames Werk, willigt der Nutzer schon jetzt in die Verwertung auch des Gesamtwerkes in dem in den vorstehenden Regelungen bestimmten Umfang ein.
Die einfachen Nutzungsrechte, die der Nutzer eventuell durch Wahl der jeweiligen Open Content-Lizenzbestimmungen für seine eingestellten Ideen an Dritte eingeräumt hat, sind durch die Ausschließlichkeit der Nutzungsrechteeinräumung nach dieser Klausel nicht betroffen. Sie gelten weiter. Die Idee bleibt zudem auch nach ihrer Veräußerung an den Kunden auf der Plattform sichtbar, wird jedoch mit als veräußert (’SOLD’) gekennzeichnet.
Die Annahmeerklärung des Kunden (vgl. unten) umfasst auch die Annahmeerklärung hinsichtlich des Angebots auf Einräumung der Nutzungsrechte. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem von dem Kunden nach dem Preissystem zu zahlenden Entgelt enthalten.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kunden zustande. jovoto nimmt hinsichtlich des Vertragsangebots lediglich die Position eines Vermittlers der in der Einstellung der Idee in das Nutzerprofil des Nutzers verkörperten Angebotserklärung ein, indem die technische Plattform zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Annahmeerklärung des Kunden ist jovoto Empfangsvertreter.
Nach Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei jovoto wird jovoto den Nutzer unverzüglich hiervon unterrichten, sowie ihm die Identität des Kunden und dessen Kontaktdaten mitteilen. Der Nutzer ist, sofern er diese Daten nicht bereits in seinem Nutzerprofil angegeben hat, verpflichtet, jovoto seinen vollständigen bürgerlichen Namen, seine Anschrift, sowie seine Kontoverbindung mitzuteilen. jovoto ist berechtigt, die von dem Nutzer angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere darf jovoto von dem Nutzer die Übersendung von Kopien amtlicher Dokumente verlangen (z.B. des Personalausweises), sowie weiterer steuerrechtlicher Dokumente, die zum Erhalt eines Lizenzgebühr notwendig sind, verlangen.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Leistungen gegenüber dem Kunden selbst ordnungsgemäß abzurechnen.
Die Bezahlung der Lizenzgebühr wird im Lizenzvertrag geregelt.
jovoto weist den Nutzer der guten Ordnung halber daraufhin, dass es ihm zwar freisteht, eine bestimmte Idee auch anderweitig zum Erwerb anzubieten, dass er dies jedoch dann nicht mehr wirksam kann, wenn ein Kunde die Idee auf der Plattform wie zuvor beschrieben erworben hat. Dies hat seinen Grund in der Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Kunden, die jeden anderen, einschließlich des Nutzers, von einer weiteren Nutzung ausschließt. Ausnahme hiervon sind die bereits vor der Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumten einfachen Nutzungsrechte.
Kommt es nach dem vorbeschriebenen Procedere zu Abschluss eines Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Kunden, fällt zugunsten von jovoto eine Provision an, die von dem betreffenden Kunden zu begleichen ist. Die Höhe der jeweiligen Provision richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preissystem auf der Plattform.
Gewährleistung des Nutzers für seine Ideen
Der Nutzer gewährleistet gegenüber jovoto, dass er zur Übertragung der Rechte in dem durch die Regelungen dieser Bedingungen bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist.
Der Nutzer gewährleistet weiterhin, keine Inhalte, insbesondere keine Ideen und keine Arbeitsproben, einzustellen oder anzubieten, die in Rechte Dritter eingreifen oder deren Inhalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen unzulässig ist. Der Nutzer hat zu prüfen, ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Anhaltspunkte bestehen insbesondere dann,
- wenn urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht vom Nutzer selbst hergestellt wurden, wie z. B. Grafiken, Videos, Fotos oder Texte, verwendet (auch bearbeitet und verfremdet, es sei denn, die Vorlage ist nicht mehr zu identifizieren) werden;
- die Ideen urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Darbietungen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen, Zirkusdarbietungen etc. oder Teile von solchen enthalten oder sonstige leistungsschutzrechtlich geschützte Leistungen wie beispielsweise Fernsehsendungen (einschl. An- und Abmoderationen) übernehmen;
- Dritte derart an der Produktion der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, zum Beispiel für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Kamera etc, es sei denn, die betreffenden Personen haben in die Verwertung der mit ihrer Mitwirkung entstandenen Idee auf der Plattform zugestimmt;
- die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Nutzer vor;
- dritte Personen in Fotografien und Videos dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild/das Video nicht in den Hintergrund treten, es sei denn, dem Nutzer liegt eine ausdrückliche Einwilligung in den Vorgang und die Verwertung des Ergebnisses auf der Plattform vor.
Der Nutzer gewährleistet zudem, dass er nicht durch einen Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarungen daran gehindert ist, die betreffende Idee einzustellen und mit ihr an einem Project teilzunehmen.
Verstöße gegen die Projectbedingungen
jovoto behält sich vor, den Nutzer nach Verstößen gegen diese Projectbedingungen zu verwarnen und/oder sein Nutzerkonto zeitweilig oder permanent zu sperren um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden.
Laufzeit und Beendigung der Projectbedingungen
Die Nutzungsvereinbarung wird für Dauer des Projects geschlossen. Eine sofortige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jovoto und dem Nutzer jedoch vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch jovoto ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten, gegen die Voting-Grundsätze sowie bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten, möglich.
Datenschutz
Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit finden sich in derDatenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Nutzungsverhältnis zwischen jovoto und dem Nutzer ergeben, Berlin.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen jovoto und dem Nutzer, sowie auf diese Projectsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.