Nutzungsbedingungen für Kreative [Stand August 2017]
Die jovoto GmbH, Lobeckstraße 30-35, 10969 Berlin (im Folgenden jovoto) betreibt die unter der URL www.jovoto.com zur Verfügung gestellte Plattform (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet). Auf der Plattform werden regelmäßig Crowdstorms und/oder andere Kreativ-Projekte (nachfolgend zusammenfassend „Projekte“ genannt) angeboten, die von dritten Unternehmen (nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet) oder von jovoto ausgeschrieben werden. Im Rahmen der Projekte kannst Du neben vielen anderen internationalen Kreativen (im Nachfolgenden zusammenfassend „Kreative“ genannt) Ideen und/oder sonstige Arbeiten (nachfolgend zusammenfassend als „Ideen“ bezeichnet) einreichen. Des Weiteren können Kunden und jovoto von Kreativen in die Plattform eingestellte Ideen erwerben, um diese umfassend kommerziell zu nutzen.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Plattform und für alle diesbezüglichen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Kreativen und jovoto. Für die Projekte gelten zudem die oder sonstigen Projektbedingungen, welche im Zweifel Vorrang vor den Nutzungsbedingungen haben. Für Kunden, die Projekte ausschreiben wollen, gelten die jeweils vom Kunden mit jovoto vereinbarten Vertragsbedingungen.
Geschäftsbedingungen der Kreativen wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Nutzungsbedingungen, den Projektbestimmungen und/oder sonstigen Projektbedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten.
- Definitionen
Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachfolgende Bedeutung.
1.1 ‘Kreativer’ ist jede natürliche oder juristische Person, die sich zur Teilnahme an Projekten auf der Plattform registriert hat. Im Rahmen der Registrierung hat die handelnde Person anzugeben, ob sie die Registrierung für sich selbst oder in Vertretung einer juristischen Person vornimmt. Nimmt die handelnde Person die Registrierung für eine juristische Person vor, garantiert die handelnde Person, die jeweilige juristische Person vertreten zu dürfen. Im Falle einer Registrierung für eine juristische Person sind sowohl die handelnde Person als auch die juristische Person „Kreative“ im Sinne dieser Vereinbarung.
1.2 ‘Kunde‘ ist jeder Auftraggeber der Plattform, der diese verwendet, um aufgrund eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit jovoto eigene Projekte einzustellen, an denen sich Kreative beteiligen können.
1.3 ‘Ideen’ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sämtliche kreativen Inhalte, die ein Kreativer auf der Plattform in ein Projekt (zu diesen siehe unten) einstellt und abrufbar macht. Von dem Begriff umfasst sind insbesondere Kommunikationsideen, Konzepte, sonstige Texte grafische Arbeiten, Fotografien, Videos, Musikstücke, Skizzen und andere Bilder, die in digitaler Form eingereicht werden.
1.4 ‘Arbeitsproben’ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sämtliche kreativen Inhalte, die der Kreative in digitaler Form zu Selbstpräsentationszwecken in sein Kreativprofil einstellt.
1.5 ‘Karma’ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist ein jovoto-spezifischer Indikator für die Aktivität eines Kreativen und die Qualität der Aktivität auf der Plattform. Aktivitäten sind z.B. folgende: Kommentieren, Bewerten, Ideen einreichen, Ideen verkaufen oder eine Platzierung für eine Idee erreichen. jovoto kann diese Merkmale festlegen, variieren und unterschiedlich gewichten. Kreative können aufgrund ihres Karma-Wertes bestimmte Berechtigungen (z. B. zur Bewertung von Ideen) oder Vergünstigungen erhalten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
- Registrierung und Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung
2.1 Um alle Funktionen der Plattform nutzen zu können und insbesondere Ideen einstellen zu können, ist eine Registrierung des Kreativen erforderlich, die unter anderem Identifizierungszwecken dient. Zum Zwecke der Registrierung stellt jovoto ein Online-Formular zur Verfügung. Nach der Eingabe der abgefragten Daten durch den Kreativen muss der Kreative diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Mit dem Absenden des Formulars erstellt der Kreative ein Profil auf der Plattform. Zugleich erhält der Kreative eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link an die von ihm genannte E-Mail-Adresse. Durch Klicken des Links verifiziert er seine E-Mail-Adresse und damit seinen Nutzer-Account. Mit Anklicken des Links kommt die Nutzungsvereinbarung zustande. Alternativ ist die Registrierung über Drittanbieter (zum Beispiel Facebook oder Twitter) möglich. Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. In diesem Fall erfolgt keine gesonderte Aktivierungsbenachrichtigung. In diesem Fall kommt die Nutzungsvereinbarung mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf der Plattform zustande.
2.2 Der Kreative ist zur wahrheitsgemäßen und, soweit die entsprechenden Daten angegeben werden müssen, vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet. Dem Kreativen ist es insbesondere nicht gestattet, Daten von dritten Personen einzutragen. jovoto behält sich vor, Belege für die Identität des Kreativen und für die Wahrheit der von ihm im Rahmen der Registrierung unterbreiteten Angaben zu verlangen. Ferner behält sich jovoto vor, die Identität des Kreativen mithilfe des Auslesens technischer Informationen (zum Beispiel IP-Adresse o.ä.) oder durch andere technische Mittel zu verifizieren. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Kreative diese in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Eine Mehrfachregistrierung desselben Nutzers unter verschiedenen Nutzernamen ist nicht zulässig.
2.3 Im Rahmen der Registrierung legt der Kreative einen Benutzernamen und ein Passwort fest (zusammen im Folgenden die „Zugangsdaten”). Der Kreative hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Eine Weitergabe an Dritte, auch an andere Kreative, ist nicht gestattet. Sind dem Kreativen die Zugangsdaten abhandengekommen, stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem unbefugten Dritten genutzt werden, hat er dies jovoto umgehend mitzuteilen.
2.4 jovoto behält es sich vor, die Registrierung des Kreativen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5 Die Registrierung auf der Plattform ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ohne die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter nicht gestattet. Erfolgt die Registrierung durch eine Person, welchen den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht, ist jovoto zum Rücktritt sowie zur Löschung der Registrierung berechtigt.
2.6 jovoto behält sich vor, in den Nutzerprofilen Werbung für Dritte zu schalten und zu diesem Zweck auf den Profilseiten Werbeflächen vorzuhalten.
2.7 Unbeschadet der Präsentationsmöglichkeit eigener Arbeitsproben und der damit verbundenen Imagewerbung darf der Kreative in seinem Nutzerprofil keine Werbung für eigene kommerzielle Angebote (durch Preislisten etc.) machen. Von vornherein nicht zulässig ist Werbung für Angebote Dritter.
2.8 jovoto behält sich vor, Kreative mit Unterstützung des Services MailChimp zur Teilnahme an einem Projekt INVITE einzuladen.
- Projekte
3.1 Auf der Plattform werden durch jovoto oder durch Kunden regelmäßig Projekte veranstaltet, an denen die Kreativen teilnehmen können. Die Modalitäten der Projekte können jeweils unterschiedlich sein. Die konkreten Teilnahmebedingungen kann der Kreative den jeweiligen Projektbestimmungen und Briefings entnehmen.
3.2 Für die Frage, ob eine feste Vergütung und/oder ein Geld- und/oder Sachpreis durch die Teilnahme am Projekt erworben werden kann, sind die jeweiligen Vorgaben des Projekts maßgeblich. Enthält ein Projekt keine spezifischen Angaben hierzu, ist im Zweifel davon auszugehen, dass (1) der Kreative durch seine Teilnahme am Projekt einen Geld- und/oder Sachpreis erhalten kann, der (2) vom Kunden und/oder durch eine Jury und/oder durch Abstimmung der Community und/oder von jovoto vergeben wird.
3.3 Für alle Projekte gelten die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere Ziffer 9 für die Haftung des Kreativen für die von ihm eingebrachten Inhalte, sowie die jeweiligen Projektbestimmungen und etwaige ergänzende Bedingungen, die dem Kreativen von jovoto oder von dem Anbieter des jeweiligen Projekts unterbreitet werden. Um an dem betreffenden Projekt teilnehmen zu können, muss der Kreative alle dafür von jovoto oder dem Anbieter gestellten Bedingungen akzeptieren.
3.4 jovoto und der Kunde behalten es sich vor, jedes Projekt ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. jovoto und der Kunde behalten es sich vor, den Zugang zu Projekten oder Projekte insgesamt auf bestimmte Kreative oder Gruppen von Kreativen zu beschränken und dabei die Teilnahme von besonderen Bedingungen abhängig zu machen (siehe Ziffer 3.1). Zu diesem Zweck kann jovoto entsprechende Kriterien einführen.
3.5 Zugangsbeschränkte Projekte sind vertraulich. Dem Kreativen ist es nicht gestattet das Briefing, Teile des Briefings oder jegliche weiteren Informationen, die im Briefing bereitgestellt werden, an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des Projekts zu nutzen. Für ausgewählte Projekte können jovoto oder der Kunde von dem Kreativen verlangen, einer Vertraulichkeitsvereinbarung (auch ‘NDA’, Non Disclosure Agreement, genannt) zuzustimmen.
- Bewertungen und Kommentare
4.1 Unter bestimmten Voraussetzungen und bei manchen Projekten können Kreative die Ideen anderer Kreativer und die diesen zugeordneten Werke im Rahmen der Projekte bewerten und kommentieren.
4.2 Bewertungen und Kommentare sind öffentlich abrufbar, außer im Falle von zugangsbeschränkten Projekten im Sinne der Ziffer 3.5. Dabei werden Name/Bild/Arbeit des Kreativen gezeigt.
4.3 Die Bewertungen werden durch einen von jovoto bereitgestellten Algorithmus verarbeitet, um Fehlgewichtungen zu vermeiden (z.B. läge bei einer Positiv-Bewertung und keiner Negativ-Bewertung ein Ergebnis von 100% Zustimmung vor, bei 98 Positiv-Bewertungen und zwei Negativ-Bewertung dagegen ein Ergebnis von nur 98% Zustimmung; derartige Verzerrungen werden durch den Algorithmus ausgeglichen). Die Idee, die danach das beste Bewertungsergebnis erzielt, gewinnt das Projekt. jovoto behält sich vor, den Algorithmus veränderten Umständen auf der Plattform anzupassen, um sicherzustellen, dass möglichst gerechte Ergebnisse erzielt werden. Der Algorithmus ist ein Geschäftsgeheimnis von jovoto und wird daher nicht offen gelegt.
4.4 Die Stimmabgabe ist eine essentielle Funktion der jovoto Community. Die Kreativen müssen sich bemühen, so objektiv wie möglich zu sein und den Bedingungen und Kriterien zu folgen, welche für die Stimmabgabe gelten. Um die Integrität der Stimmabgabe zu gewährleisten, gelten die folgenden Regeln:
4.4.1 Der Kreative darf für Ideen, an deren Entwicklung oder Ausführung er selbst mitgewirkt hat, keine Bewertung abgeben.
4.4.2 Es ist ferner unzulässig, unter Nutzung falscher oder mehrerer Kreativkonten Bewertungen abzugeben.
4.4.3 Der Kreative verpflichtet sich, objektiv zu bewerten und das gesamte Spektrum der Voting-Funktion auszuschöpfen.
4.4.4 Der Kreative ist verpflichtet, in seinen Bewertungen und Kommentaren die Rechte anderer Kreativer zu wahren. Dies bedeutet insbesondere, dass andere Kreative nicht beleidigt oder deren Ideen geschädigt werden dürfen. Kritik in der Sache ist zulässig, sie hat jedoch in jedem Fall sachlich und angemessen zu sein.
4.4.5 Es ist zudem nicht gestattet, sich mit anderen Kreativen zusammenzuschließen, um bestimmte Kritiken oder bestimmte Bewertungen zu äußern oder abzugeben.
4.4.6 Es ist unzulässig, andere Kreative zur Abgabe bestimmter Bewertungen zu bringen, sei es durch Drohungen, durch das Anbieten von Vorteilen, gegenseitige positive Bewertungen oder auf andere Weise.
4.5 Sofern jovoto den Verdacht hegt, dass eine Verletzung der Regeln vorliegt, kann jovoto den oder die Kreativen vorübergehend oder dauerhaft sperren, diesen insgesamt von der Plattform ausschließen und/oder bei schweren Verletzungen den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen. jovoto überwacht und analysiert alle Voting-Prozesse und wird gegebenenfalls einschreiten. jovoto behält sich vor, Votings einzelner Kreativer bei Vorliegen eines Manipulationsverdachts zu annullieren und in Folge dessen gegebenenfalls das Ergebnis eines Projekts entsprechend zu aktualisieren.
- Platzierung und Preisgelder
5.1 Im Rahmen eines Projekts können Geld- und/oder Sachpreise (vgl. Ziffer 3.2) ausgeschrieben werden, die nach einer Bewertung durch die Community vergeben werden. In diesem Fall kann jeder Kreative eine Idee unter Anwendung des jovoto-Bewertungssystems (siehe oben Ziffer 4) bewerten. Die Ideen, die danach die besten Bewertungsergebnisse erzielen, gewinnen das Projekt und die ausgeschriebenen Preise.
5.2 Im gesamten Verlauf eines Projekts und nach dem Einreichungsende untersucht jovoto, ob es Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Bewertungsfunktionen gibt. Ist dies nicht der Fall, wird jovoto die Gewinner auf der Plattform bekanntgeben. Für den Fall, dass sich während der Prüfungszeit der Verdacht eines Missbrauchs der Bewertungsfunktion ergibt, behält es sich jovoto jedoch vor, die Bewertungen der betreffenden Kreativen oder das gesamte Voting zu annullieren. Im letztgenannten Fall wird zusätzlich das Ergebnis des Projekts annulliert; die ausgeschriebenen Preise kommen nicht zur Auszahlung.
5.3 Die Gewinner eines Projekts erhalten die ausgeschriebenen Preise: Die Community Preise werden in absteigender Reihenfolge vergeben, der Client‘s Choice Award wird unabhängig von der Platzierung vom Kunden ausgewählt. Die betroffenen Kreativen sind, sofern sie diese Daten nicht bereits in seinem Kreativprofil angegeben haben, verpflichtet, jovoto ihren vollständigen bürgerlichen Namen, seine Anschrift sowie seine Kontoverbindung mitzuteilen. jovoto ist nicht verpflichtet, Daten zur Gewinnausschüttung selbst zu ermitteln. jovoto ist auch in diesem Fall berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kreativen angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere darf jovoto von dem Kreativen die Einsicht in offizielle Dokumente verlangen (z.B. den Personalausweis oder die ID-Nummer).
- Ausbezahlungen
6.1 jovoto wird Auszahlungen grundsätzlich über PayPal vornehmen.
6.2 Wenn ein Kreativer die Ausbezahlung über PayPal nicht in Anspruch nehmen kann, kann der Transfer auch über eine Banküberweisung erfolgen. Hierfür wird der Kreative eine Kontoverbindung angeben, die eine Auszahlung im SEPA-Verfahren ermöglicht. Andernfalls trägt der Kreative die Kosten für die Banküberweisung sowie für etwaige Charge Backs oder sonstige Belastungen und Kosten.
6.3 jovoto behält sich vor, vor einer Auszahlung eine Identitätsfeststellung des Kreativen vorzunehmen und das Bankkonto oder den PayPal-Account des Kreativen zu verifizieren. Der Kreative verpflichtet sich, an der Verifizierung in angemessenem Umfang mitzuwirken. Unterlässt der Kreative die von jovoto geforderten Mitwirkungshandlungen, ist jovoto berechtigt, nicht auszubezahlen.
6.4 Als Beleg für die Auszahlung erhält der Kreative eine Gutschrift/Credit Note. Sie wird dem Kreativen mit der Auszahlung zugesandt. jovoto kann die Auszahlung von der Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Kreativen, die jovoto als Rechnungsempfänger ausweist, abhängig machen. Die Rechnung muss alle Daten enthalten, die den deutschen steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechen und die jovoto für eine steuerliche Geltendmachung benötigt. Auf Anfrage wird jovoto den Kreativen über die steuerrechtlichen Anforderungen informieren.
6.5 Die Verantwortung für die Abführung von Steuern im Zusammenhang mit einer Auszahlung liegt in der Verantwortung der Gewinner.
6.6 Die vereinbarte Vergütung erfolgt in der Regel innerhalb von 8-12 Wochen nach Projektende.
- Einstellen von Arbeitsproben in das Nutzerprofil
7.1 Der Kreative kann sich und sein Talent in seinem Nutzerprofil der Plattform der Öffentlichkeit und der Community präsentieren. Hierzu kann er Arbeitsproben, insbesondere Bild-, Video- und Audiodateien in gängigen Formaten, in sein Nutzerprofil in digitaler Form einstellen. jovoto behält sich vor, Arbeitsproben des Kreativen, die dieser in sein Nutzerprofil eingestellt hat, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.
7.2 Der Kreative, der eine Arbeitsprobe in sein Nutzerprofil einstellt, räumt jovoto an der Arbeitsprobe übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Kreative jovoto das Recht ein, die Arbeitsproben auf der Plattform zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten (öffentliche Zugänglichmachung) und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Der Kreative räumt jovoto das Recht ein, die jeweiligen Werke zu bearbeiten, um sie besser auf der Website präsentieren zu können.
7.3 Bei bestimmten Projekten kann sich der Kreative nur durch die Zusendung von Arbeitsproben bewerben, wenn er an zugangsbeschränkten Projekten gemäß Ziffer 3.5 teilnehmen möchte.
- Nachrichten schreiben / Networking
Der Kreative hat die Möglichkeit, anderen Kreativen über ein von jovoto bereitgestelltes Messaging System Nachrichten zu senden und andere Kreative als Kontakte in sein Nutzerprofil aufzunehmen. Das Messaging System und die Networking-Funktionen dürfen von dem Kreativen in keiner Weise automatisiert verwendet werden, z.B. für Spamming oder um Freunde hinzuzufügen. Zudem hat der Kreative einen ihm gegenüber geäußerten Wunsch eines anderen Kreativen, nicht oder nicht mehr kontaktiert zu werden, zu respektieren.
- Unzulässige Inhalte
9.1 Der Kreative verpflichtet sich gegenüber jovoto, keine rechtswidrigen oder sonst nach dieser Klausel unzulässigen Inhalte in die Plattform einzustellen und/oder anzubieten und/oder zu solchen Inhalten Zugang zu schaffen und/oder für sie zu werben. Dies betrifft insbesondere Inhalte (insbesondere Grafiken, Videos, Fotos, Musikstücke und Texte),
9.1.1 die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen andere Strafnormen verstoßen und/oder die Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen,
9.1.2 deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
9.1.3 Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches verwenden,
9.1.4 zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern,
9.1.5 die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, den Krieg verherrlichen, gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,
9.1.6 Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV),
9.1.7 in sonstiger Weise pornografisch sind, in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, und/oder offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden (relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV).
9.1.8 Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), muss der Kreative jovoto gegenüber anzeigen.
9.2 Sämtliche vorstehende Regelungen gelten auch für virtuelle Darstellungen.
9.3 Rechtswidrig sind ferner insbesondere Inhalte, die beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind.
9.4 Unzulässig, weil die Rechte Dritter verletzend, sind zudem Inhalte, die das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre, sowie das Recht am eigenen Bild verletzen. Der Kreative hat sich insbesondere zu versichern, dass einzustellende Fotos, Grafiken und Videos nur Personen abbilden, die mit der Veröffentlichung ihres Bildnisses in einer Plattform wie jovoto.com und einer weiteren Verwendung durch ein Unternehmen, vor allem in der Werbung, einverstanden sind. Unerheblich sind in diesem Zusammenhang nur Werke, in denen die abgebildete Person nur Beiwerk ist, das heißt neben dem Hauptmotiv der Grafik, des Fotos oder des Videos in der Aufmerksamkeit des Betrachters weitgehend in den Hintergrund tritt und keinen Einfluss auf das Thema des Werkes hat. Wenn die abzubildende Person nicht voll geschäftsfähig ist, muss die Zustimmung durch den/die gesetzlichen Vertreter vorliegen.
9.5 Ebenfalls unzulässig sind Inhalte, deren Verwendung auf der Plattform oder durch Dritte, insbesondere durch Kunden, urheber-, geschmacksmuster-, leistungsschutz- oder kennzeichenrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen würde. Inhalte, die der Rechteverwertung durch die GEMA unterfallen, dürfen bei jovoto von vornherein nicht eingestellt werden.
9.6 Dem Kreativen ist es weiterhin nicht gestattet, in seinem Nutzerprofil Hyperlinks zu setzen, die auf Angebote Dritter verweisen, wenn auf den entsprechenden Internetseiten Inhalte vorgehalten werden, die unter die vorgenannten Regelungen fallen.
9.7 Inhalte, die gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen, oder sonstige anstößige Inhalte können über ein dafür vorgesehenes Verfahren an jovoto gemeldet werden.
- Viren und anderer Schadcode
Das Einführen von Viren, Trojanern und entsprechenden Skripten und Programmen und ähnlichem Schadcode in die Plattform ist untersagt. Dasselbe gilt für Denial of Service-Attacken oder ähnliche Angriffe (z.B. Hacking) auf die Plattform und/oder einzelne Kreativprofile.
- Haftung von jovoto
jovoto haftet mit folgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:
11.1 Sofern Schäden des Kreativen aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet jovoto hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kreativen vermieden worden wären.
11.2 Bei leicht fahrlässigem Handeln oder Unterlassen ist die Haftung von jovoto für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht Leben, Körper oder die Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft.
- Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen
jovoto behält sich vor, den Kreativen bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen zu verwarnen und/oder sein Kreativkonto zeitweilig oder permanent zu sperren, um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Kreativen in Textform mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
13.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
13.2 Der Kreative kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Vier-Wochen-Frist gilt grundsätzlich auch für jovoto. Der Nutzungsvertrag und die Projektbestimmungen können nicht gekündigt werden, solange eine Idee des Kreativen an einem noch nicht abgeschlossenen Projekt teilnimmt oder im Auswahlverfahren ist. Ein Projekt gilt auch dann als abgeschlossen, wenn es als Referenz-Projekt weiterhin auf der Plattform abrufbar ist.
13.3 Eine sofortige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jovoto und dem Kreativen jedoch vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch jovoto ist insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, etwa die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten, gegen die Voting-Grundsätze sowie bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten, möglich.
13.4 Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos oder einer Kündigung durch jovoto aus wichtigem Grund ist es dem betroffenen Kreativen bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von jovoto untersagt, sich erneut auf der Plattform zu registrieren und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.
- Datenschutz
Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.jovoto.com/legal/privacy/).
- Änderungen der Nutzungsbedingungen
15.1 jovoto behält es sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Nutzungsbedingungen werden dem Kreativen per E-Mail übermittelt.
15.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Kreative ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. jovoto wird den Kreativen in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Kreativen gesondert hinweisen. Widerspricht der Kreative, hat jede Partei das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.
15.3 Die Möglichkeit der Änderung der Nutzungsbedingungen nach den vorstehenden Bestimmungen besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten der Plattform zum Nachteil des Kreativen betreffen, das heißt insbesondere das Teilnehmen an Projekten, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Kreativen.
- Schlussbestimmungen
16.1 Sofern der Kreative Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Nutzungsverhältnis zwischen jovoto und dem Kreativen ergeben, Berlin.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen jovoto und dem Kreativen, sowie auf diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.